Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte sind Verbietungsrechte, die es Ihrem Inhaber ermöglichen, Konkurrenten die Herstellung und den Vertrieb von geschützten Produkten sowie die Benutzung einer Marke zu untersagen.
Zu den wichtigsten gewerblichen Schutzrechten zählen Patente, Gebrauchsmuster, Marken und eingetragene Designs (früher Geschmacksmuster).
Patente und Gebrauchsmuster
Technische Erfindungen können durch Patente und Gebrauchsmuster geschützt werden, beispielsweise eine elektronische Schaltung, eine chemische Verbindung, ein Arzneimittel, ein Produktionsverfahren oder eine Maschinensteuerung.
Marken
Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen können durch Marken geschützt werden, beispielsweise eine ansprechende Bezeichnung für ein bestimmtes Produkt. Eingetragene Marken sind oft mit ® gekennzeichnet.
Designs (Geschmacksmuster)
Die ästhetische Aufmachung eines Produkts (Design) kann durch ein Design, insbesondere ein registriertes Design geschützt werden, beispielsweise die charakteristische Gestaltung einer Produktverpackung, das ansprechende Design eines Computers oder ein Möbelstück.
Erlangung von Schutzrechten
Für die Erlangung eines Schutzrechts ist in der Regel ein amtliches Verfahren erforderlich. Für ein Patent oder Gebrauchsmuster, eine Marke oder ein registriertes Design muss eine Schutzrechtsanmeldung bei einem Patent- und Markenamt eingereicht werden. Nach Erfüllung bestimmter formaler und sachlicher Erfordernisse wird ein Schutzrecht erteilt. Die Erstellung von Schutzrechtsanmeldungen erfordert umfassende rechtliche Erfahrung, da Fehler einen großen Einfluss auf den Schutzumfang haben können und sogar zu Rechtsverlusten führen können.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem FAQ zu gewerblichen Schutzrechten.